- Stuttgart 21
- Anlegen der Polizeiuniform gehört zur Dienstzeit!
- Gesetzliche Krankenkassen müssen Auskunft über personenbezogene Sozialdaten erteilen!
- Arzt muss nicht an Termine erinnern!
- In amerikanischen Medien darf wieder geflucht werden!
- Geldgeschenke können auf Hartz IV angerechnet werden!
- Fristen für die Steuererklärung 2010
- Gemeinde haftet für Bolzplatz
- Sexuelle Umorientierung kein eheliches Fehlverhalten
- Händler müssen auf Suchmaschine warten!
Gesetz-und-Steuern.de
soll Ihnen dabei helfen sich im Dickicht der Paragrafen und der Beamten- und Richtersprache zurecht zu finden. Hier finden sie Hinweise und Erklärungen zu aktuellen Entscheidungen und Gesetzesänderungen und können mit anderen Erfahrungen und Meinungen austauschen und diskutieren.
Neue Blogeinträge
Stuttgart 21
Anlegen der Polizeiuniform gehört zur Dienstzeit!
Das Verwaltungsgericht Münster gab dem daraufhin klagenden Beamten nun Recht.
Gesetzliche Krankenkassen müssen Auskunft über personenbezogene Sozialdaten erteilen!
Arzt muss nicht an Termine erinnern!
In amerikanischen Medien darf wieder geflucht werden!
Geldgeschenke können auf Hartz IV angerechnet werden!
Fristen für die Steuererklärung 2010
Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, hat diese bis zum 31. Mai 2010 bei dem entsprechend zuständigen Finanzamt einzureichen.
Gemeinde haftet für Bolzplatz
In einer kleinen Gemeinde im Osten Thüringens ist der Zaun eines Bolzplatzes durch Vandalismus erheblich beschädigt worden. Bei einem privaten Fußballspiel 2004 lief einer der Spieler auf den Ball konzentriert in einen quer gespannten Spanndraht an dem kein Zaunfeld mehr hing.
Sexuelle Umorientierung kein eheliches Fehlverhalten
Nach der "räumlichen" Trennung eines Ehepaares in Brandenburg ging die Frau eine neue Beziehung mit einer anderen Frau ein. Woraufhin der Mann sich weigerte, in der "Vereinbarung über das Getrenntleben", in dem eine schnellstmöglicher Scheidungsvollzug vereinbart wurde, den vollen geforderten Trennungsunterhalt zu akzeptieren. Die Frau klagte dagegen. Der Bundesgerichtshof verwies die Klage zurück an das Oberlandesgericht Brandenburg, da die Forderung der Frau grundsätzlich begründet sei.
Händler müssen auf Suchmaschine warten!
Ein Internethändler hatte sein Angebot bei einer Preissuchmaschine hinterlegt und lag mit dem Preis auf Platz 1 der Suchmaschine, als günstigstes Angebot. Bei einem Klick auf das Suchergebnis kam man auf die Seite des Händlers, wo dieser jedoch den Preis für das Angebot bereits erhöht hatte. Zwar hatte der Anbieter diese Änderung schon der Suchmaschine mitgeteilt, diese ändert die Angaben jedoch nur zeitlich verzögert (im vorliegenden Fall über 3 Stunden).
